Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer/in

Führerschein für Fahrer/-innen von Flurförderzeugen im innerbetrieblichen Werkverkehr oder kurz: Staplerschein.

Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Gabelstapler- Ausbildung sind ein Mindestalter von 18 Jahren und die körperliche und geistige Befähigung.

Wir bieten Ihnen an, die Gabelstaplerschulung in Ihrem Betrieb durchzuführen. Dies spart Ihnen viel Zeit und Kosten. Das Einzige was dafür von uns benötigt wird ist ein hinreichend großer Raum für den theoretischen Teil des Unterrichts (das Equipment wird von uns gestellt!) und einen Platz oder eine Halle für den praktischen Teil und einen Frontgabelstapler.

Wir führen die Prüfungen vor Ort durch und jeder Teilnehmer erhält direkt im Anschluss an seine bestandene Prüfung seinen Staplerschein. Der von uns ausgestellte Fahrausweis ist für alle Flurförderzeuge und überbetrieblich und EU-weit gültig. Die Dauer der Gabelstapler-Ausbildung ist unterschiedlich. Sie baut auf, auf den Vorkenntnissen der Teilnehmer.

 

Jährliche Sicherheitsunterweisung für Staplerfahrer

Die Berufsgenossenschaft verpflichtet die Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihrer Arbeit auftretenden Unfallgefahren und Arbeitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch oder gerade für den Bereich der Flurförderfahrzeuge.

Der Lehrgangsbeginn richtet sich nach Ihrem Zeitplan jährliche Unterweisung für Gabelstaplerfahrer/innen nach BGV A1.