UVV-Prüfung von kraftbetätigten Fenstern , Türen und Toren

Die Prüfung ist wichtiger Bestandteil der Instandhaltung. Sie beurteilt den Ist-Zustand einer Tür, Tor oder Schrankenanlage auf ihre Komponenten und Funktionen (DIN 31051).

Die Prüfung obliegt dem gewerblichen Betreiber im Sinne des Arbeitsstättenrechts und der gesetzlichen Unfallversicherung.

Gemäß BG-Regel 232 und Arbeitsstättenregel ASR A1.7 "Türen und Tore" heißt es (Auszug):

Kraftbetätigte Tore und Schranken müssen nach Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die Prüfung hat mindestens einmal jährlich zu erfolgen.

   

Jährliche UVV-Prüfung für Ihren Gabelstapler

Unser Gesetzgeber schreibt laut Unfallverhütungsvorschriften (UVV) § 37 fürFlurförderzeuge BGV D 27 mindestens einmal jährlich eine Prüfung, nach den Vorgaben der Unfallverhütungs-Vorschriften (UVVPrüfung) für jeden Gabelstapler erforderlich.